Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

1. Die Fa. MSI, Inhaber DI Markus Schwaiger, Hauptstr. 110, A-1140 Wien, wird in der Folge als "Auftragnehmer" bezeichnet. Der betreffende, alleinige Auftraggeber aber auch eine eventuelle Mehrzahl von Auftraggebern wird in der Folge als "der Auftraggeber" bezeichnet.

2. Erfolgt die vorliegende Auftragserteilung nicht durch den Auftraggeber persönlich, sondern durch eine ersuchte oder bevollmächtige Person, so haftet diese mit dem Auftraggeber zu ungeteilter Hand für alle Ansprüche aus dem Auftrag.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt und sein berechtigtes Interesse wahrheitsgemäß bekundet hat.

3. Das Risiko jedes Auftrages trägt der Auftraggeber mit der Verpflichtung, den Auftragnehmer daraus schad- und klaglos zu halten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet bei der Auftragserteilung sämtliche Informationen über bereits getätigte Beobachtungen, sei es durch Private oder durch beauftragte Detektivunternehmen, mitzuteilen. Der Auftraggeber trägt das Risiko, wenn er den Auftragnehmer falsch informiert hat.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Mitarbeiter von Fach-Spezialisten beizuziehen.

KFZ EINSATZ

4. Einsätze, Ablösungen und Fahrzeugverwendungen und der Einsatz technischer Geräte erfolgen nach sachlichem Ermessen, soweit nicht besondere Anordnungen oder Auflagen des Auftraggebers vorliegen.

5. Bei Kraftfahrzeugeinsätzen werden im Interesse der korrekten Detektivarbeit und der Verkehrssicherheit zwei Detektive und zwei Fahrzeuge eingesetzt. Auf die Schwierigkeit der Verkehrslage wird hingewiesen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällige Verkehrsstrafmandate voll zu ersetzen, deren Kausalzusammenhang aus den Akten ersichtlich ist.
Sollte der Auftraggeber entgegen den Empfehlungen des Auftragnehmers Einsätze mit weniger oder nur einem Fahrzeug / Detektiv wünschen, so trägt der Auftraggeber das Risiko.

QUELLENSCHUTZ

6. Der Auftraggeber bekennt sich einschränkungslos zum Prinzip des Quellenschutzes: sollte im Zuge der Ermittlungstätigkeit – nach Ermessen des Auftragnehmers – einer Auskunftsperson die Geheimhaltung ihres Namens zugesichert werden (müssen), so verzichtet auch der Auftraggeber auf sein diesbezügliches Preisgaberecht.

BERICHTERSTATTUNG

7. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Die Berichterstattung, in welcher Form auch immer, ist streng vertraulich und ist nur für den Auftraggeber bestimmt.
Telefonische Berichte sind wegen möglicher Hörfehler und irrtümlicher Auffassung unverbindlich.

8. Für eine etwaige Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch den Auftraggeber wird keinerlei Haftung übernommen.
Berichte und Mitteilungen durch den Auftragnehmer erfolgen in Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers, sind nur für den Auftraggeber bzw. seinen Rechtsanwalt bestimmt und von diesen streng vertraulich zu behandeln; als Ausnahme gilt nur Beweislegung vor Gericht.
Der Auftraggeber allein ist haftbar bei Weitergabe von Berichten und Mitteilungen an Dritte, er hat den Auftragnehmer von daraus folgenden Ansprüchen freizustellen.

FINANZIELLE REGELUNGEN

9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche, mit dem konkreten Fall kausal zusammenhängende Honorare, Barauslagen und Kosten zu begleichen, sowie Zeit- und Sachaufwendungen durch laufende Vorauszahlungen zu decken.

10. Mit der Berichterstattung sind die bis dahin aufgelaufenen Ansprüche fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Barauslagen und Kosten zu ersetzen.

11. Werden bei Fälligkeit der Ansprüche diese nicht oder nicht zur Gänze erfüllt, verpflichtet sich der Auftraggeber (die Auftraggeber zur ungeteilten Hand), alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, Verzugszinsen i.d. Höhe von 2 % pro Monat insbesondere auch Mahn- und Inkassospesen eines von uns beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen.

12. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bleiben von allfälligen Regressansprüchen des Auftraggebers gegenüber Dritten, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unberührt.

13. Eine Kompensation der Honorarforderungen des Auftragnehmers einschließlich der Barauslagen mit einer Forderung des Auftraggebers, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14. Bei persönlicher Auftragserteilung gilt die gegenständliche Vereinbarung auch für mündlich, telefonisch, schriftlich, via Fax, oder per E-Mail erteilte Ergänzungs- und Folgeaufträge.

15. Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu den Honorarvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit – bei sonstiger Nichtigkeit - der Schriftform und der Fertigung des Auftragnehmers.
Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der vorgenannten Regelung.

16. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Wien vereinbart.