Mietrechtsangelegenheit

Aufgabenstellung

Herr K. ist Vermieter mehrerer Altbauwohnungen. Seit mehreren Wochen kommt es vermehrt zu Beschwerden wegen Ruhestörung in Zusammenhang mit immer demselben Untermieter. Mehrere Jahre hatte es über diese Partei keinerlei Beschwerden gegeben. Doch verwundert entschließt sich Herr K. dem besagtem Mieter abends einen Besuch abzustatten. Die Türe wird von einer augenscheinlich nicht dem Mieter entsprechenden Person geöffnet, im Hintergrund sind noch mehrere "ortsfremde" Personen auszumachen. Die Bitte mit dem eigentlichen Mieter sprechen zu wollen wird freundlich mit der Begründung, dass dieser derzeit auf Urlaub sei, ausgeschlagen. Die Frage nach den ortsfremden Personen wird mit dem Hüten der Wohnung in Abwesenheit des Mieters begründet. Unverrichteter Dinge beschließt Vermieter K. in 4 Wochen ein Neuversuch zu starten. Auch dieser endet ohne neue Erkenntnisse; zwischenzeitlich werden 2 neue Beschwerden gemeldet. Herr K. befürchtet eine vertragswidrige Untervermietung und beauftragt das Detektivunternehmen MSI mit der Klärung der Umstände.

Lösung

MSI observiert in unregelmäßigen Abständen die Eingänge von Haus und Wohnung. Dabei entstehen zahlreiche Fotos und Videoaufnahmen, die den Verdacht erhärten. Legendierte Befragungen weiterer Mieter im Haus bestätigen die Vermutung einer vertragswidrigen Untervermietung. Ermittlungen zu den Privatverhältnissen des eigentlichen Mieters ergeben eine weitere Meldeadresse in einer offensichtlich erst vor kurzem gekauften Eigentumswohnung. Befragungen der Nachbarn dieser neuen Adresse bestätigen, dass der neue Bewohner vor ca. 8 Wochen eingezogen ist und beinahe täglich angetroffen wird. Der Vermieter K. entschließt sich, mit den von MSI erbrachten gerichtlich verwertbaren Beweisen in der Hinterhand, den besagten Mieter aufzusuchen und eine außergerichtliche Lösung finden zu wollen.